Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

  
  
  
  
  
Datum Nummer 
T —- 
Verordnungen 2c. Blattes. 
29. Juli 1879. Königlich Allerhöchste Verordnung, 
die Vergütung von Reisekosten an Ge- 
schworne, Schöffen und Vertrauensmänner, 
betreffend. 100. 731—733. 
31. " — Bekanntmachung, den Vollzug des Reichs- 
Gerichtsverfassungegesetzes, hier die Ver- 
gütung von Reisekosten an Geschworne, 
Schöffen und Vertrauensmänner betr. 10. 733. 
3. August — Gesetz, die Umwandlung der 4 16 prozentigen 
Eisenbahnschuld in eine 4 prozentige betr. 11. 735—736. 
3. — Königlich Allerhöchste Verordnung, 
" den Staatsrath betr. A2. 737—743. 
3. — Königlich Allerhöchste Verordnung, 
die Zahl und die Sitze der Notare betr. 43. 746—747. 
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3. — Königlich Allerhöchste Verordnung, 
Dsdas Verbot der Führung von Waffen zur 
Verhütung von Gefahren für die Sicher- 
heit der Personen betr. 43. 747—748. 
4. Bekauntmachung, die Auswahl der zur 
· Veröffentlichung amtlicher Bekanntmach- 
ungen bestimmten Blätter betr. 43. 748—749. 
5. Königlich Allerhöchste Entschließung, 
die Vertagüng des Landtages betr. 1s3. 745—746. 
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5. Bekanutmachung, den Vollzug des Reichs- | 
3 Gerichtsverfassungsgesetzes und des Aus- 
" führungsgesetzes zu demselben, hier die 
Vergleichsbehörden in Beleidigungssachen betr. 46. 769—770.