Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

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Die unter b und c bezeichneten Senatsmitglieder sowie die erforderliche Zahl 
von Stellvertretern werden auf die Dauer des von ihnen zur Zeit der Ernennung 
bekleideten Hauptamtes vom König ernannt. 
Die bei der Vorentscheidung betheiligt gewesenen Mitglieder des Kompetenzsenates 
sind von der Theilnahme an der Verhandlung und Entscheidung des genannten 
Senates insoweit ausgeschlossen, als noch unbetheiligte stellvertretende Mitglieder 
vorhanden sind. 
Das Amt der Staatsanwaltschaft bei dem Kompetenzsenate wird durch den 
Staatsanwalt des Verwaltungsgerichtshofes ausgeübt. 
Das Verfahren bei dem Kompetenzsenate bemißt sich nach den für das Verfahren 
des Verwaltungsgerichtshofes in Verwaltungsrechtssachen geltenden sowie nach den 
nachstehenden besonderen Bestimmungen: 
Die Erklärung des einschlägigen Ministeriums, wodurch der Kompetenzkonflikt 
angeregt wurde, ist den Betheiligten in Abschrift mitzutheilen, dem Ministerium 
ist der Empfang der Erklärung zu bestätigen. 
Sowohl das Ministerium als die Betheiligten können von den Akten bei dem 
Verwaltungsgerichtshofe Einsicht nehmen und innerhalb eines Monats Denukschriften 
einreichen. Die Denkschriften der Betheiligten müssen von einem Rechtsanwalte, 
wenn sie Namens des Staatsärars eingereicht werden, von einem Fiskale unter 
zeichnet sein. 
Die Denkschriften der Betheiligten sind den übrigen Betheiligten und dem ein- 
schlägigen Ministerium, die Denkschrift des Ministeriums den Betheiligten in Ab- 
schrift mitzutheilen. " 
Die Ministerien und die Betheiligten haben mit ihren Erklärungen und Denk- 
schriften so viele Abschriften zu übergeben, als erforderlich siäd, um die in Absatz 2 
uno 4 vorgeschriebenen Mittheilungen bewirken zu können. 
Die Abstimmungen des Kompetenzsenates erfolgen in der Weise, daß zuerst der 
jüngste der anwesenden Räthe des Verwaltungsgerichtshofes, dann der jüngste Ver- 
waltungsbeamte seine Stimme abgibt, und in dieser Weise fortgefahren, die Stimme 
des Vorsitzenden aber zuletzt abgegeben wird. 
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