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Verthbetrag
.. te des
Nr. Gegenstände. im atpunited
Erblassers.
7 J7
12. Waaren und landwirthschaftliche Vorräthe:
. a) ein Lederlager im Hause Nr. 106 an der Feldstraße «
b) Futter= und Getreidevorräthe im Maiergütl in Pullach
Summa
II. Passiva.
1.] Hypothekschulden. . . .
Cnrrektschulden
Wechselschulden . .
. Ruckstandt e Zinsen bis zum Todestage
3. Begräbnißsofirn, ärztliche Deserviten, Apothekerkosten laut Rechmunge
4. Illatenforderung der Wittwe Julie Rab. laut Ehevertrag vom
Abal 6 Summa
eichun
I. Aktiva 6 *
U. Pesside stenciglichige Maß
euerp ichtige Masse
München, n 9
Georg Wilhelm Rab, Ingenieur,
für sich und seine Miterben. d
C. Strafen.
Wer a) die rechtzeitige Anmeldung eines steuerpflichtigen Anfalles anlerlͤßt oder
b) ungeachtet ergangener Aufforderung die Verbindlichkeit zu der vorgeschriebenen Er-
klärungsabgabe oder Vorlage des Verzeichnisses (Lit. B) innerhalb der vorgesetzten
Frist nicht erfüllt oder
ec) über Thatsachen, welche die Steuerpflichtigkeit, die Höhe des Steuersatzes oder des
Steuerbetrages bestimmen, wissentlich unrichtige Angaben macht, oder
d) zu einem steuerpflichtigen Anfalle gehörige Gegenstände, zu deren Angabe er ver-
pflichtet ist, verschweigt oder
e) den Werth solcher Gegenstäude wissentlich zu gering angibt,
macht sich einer Hinterziehung der Erbschaftssteuer schuldig und wird mit einer dem doppelten
Betrage der hinterzogenen Steuer gleichkommenden Geldstrafe bestraft.
Kann der Betrag der Erbschaftssteuer nicht ermittelt werden, so tritt eine Geldstrafe von
100 bis 5000 .K ein. (Art. 40 des Gesetzes.)
Die Einziehung der Steuer erfolgt unabhängig von der Bestrasung. Art 45 des Gesetzes.