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) der Oekonomiegefälle,
d) der Grundgefälle,
e) der Zinsen, Renten, besonderen Abgaben und zufälligen Einnahmen,
f) der betreffenden dem allgemeinen Unterstützungsvereine der Relikten der Staats-
diener und der Töchterkassa zugewiesenen Einnahmen,
g) der Staatsgüter-Veräußerungsgefälle,
h) der Gefälle der Grundrentenablösungskassa, ferner
i) die Bestreitung und Verrechnung der auf die vorerwähnten Einnahmen sich
beziehenden Verwaltungsausgaben, endlich
k) die Bestreitung und Verrechnung der Staatsausgaben à conto des Etats des
Innern, der Gesundheit, der Wohlthätigkeit, der besonderen Leistungen des
Staates an Distrikte und Gemeinden, des Cultus, der Finanzverwaltung, der
Pensionen und Sustentationen der Staatsdiener und Staatsbediensteten, dann
der Wittwen= und Waisen-Pensionen mit Ausnahme jener für Rechnung des
Etats des k. Staatsministeriums der Justiz, endlich der ständigen Bauausgaben
für die Ministerial= und Centralstaatsgebäude;
II.
Dem Stadtrentamte München II die Verwaltung
a) der Kapitalrenten= und Einkommensteuern nebst den treffenden Kreisumlagen,
b) der bei den Notaren anfallenden Gebühren, der Gebühren aus der Finanz--
verwaltung, dann der Erbschaftssteuern,
) der betreffenden dem allgemeiuen Unterstützungsverein der Relikten der Staats-
diener und der Töchterkassa zugewiesenen Einnahmen, ferner
4 die Bestreitung und Verrechnung der auf die vorerwähnten Einnahmen sich
beziehenden Verwaltungsausgaben, endlich
e) die Bestreitung und Verrechnung der Staatsausgaben à conto des Etats der
Bauverwaltung, der Sicherheit, der Erziehung und Bildung und zwar für
Staats= und Kreisfonds, der Finanzverwaltung, endlich der sämmtlichen à conto
der k. Kreiskassa zu leistenden Landbau-Unterhaltungs= und Neubau-Ausgaben;