Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

73. 1415 
III. 
Dem Stadtrentamte München III die Verwaltung 
a) der Gewerbesteuer nebst Kreisumlagen, 
b) der sämmtlichen bei den Gerichten anfallenden Gebühren und Strafen, der Ge- 
bühren von Verloosungen und öffentlichen Mobiliarversteigerungen, soweit sie 
nicht bei den Notaren anfallen, endlich die Gebühren der Finanzverwaltung, 
e) der Triftgefälle, ferner · 
d)derbctteffendendemallgemeinenUnterstützungsvereinderReliktenberStaats- 
diener und der Töchterkassa zugewiesenen Einnahmen, 
e) die Bestreitung und Verrechnung der auf die vorerwähnten Einnahmen sich 
beziehenden Verwaltungsausgaben, schließlich 
f) die Bestreitung und Verrechnung der Staatsausgaben à conto des Etats der 
Justiz, der Strafrechtspflege und der Finanzverwaltung, sowie der Pensionen 
und Sustentationen der Staatsdiener und Staatsbediensteten, dann der Wittwen- 
und Waisen-Pensionen und Sustentationen des Justiz-Etats. 
München, den 5. Oktober 1879. 
v. Riedel. 
Der General-Secretär: 
Ministerialrath Luber. 
  
Bekanntmachung, die Wahl der Landtags-Commissäre für die k. Staatsschulden- 
tilgungs-Commission betreffend. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 23. Juli 1877 wird zur allgemeinen 
Kenntniß gebracht, daß die Kammer der Abgeordneten des gegenwärtigen Landtages an 
Stelle des aus der Kammer ausgeschiedenen Herrn Abgeordneten Dürrschmidt den 
Herrn Abgeordneten Dr. Henle als Stellvertreter ihres Commissärs bei der k. Staats- 
schuldentilgungs-Commission gewählt hat. 
München, den 7. Oktober 1879. 
Königliche Staats-Schuldentilgungs-Commission. 
Freiherr von Lobkowiz. 
Rauchenberger. 
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