1519
ch— und Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Vayern.
3 —e
München, den 18. November 1879.
Inhalt:
Königlich Allerhöchste Entschließung vom 11. November 1879, die Verlängerung des Landtages betr. —
ekanntmachung vom 8. November 1879, die Ausführung der Deutschen Rechtsanwaltsordnung vom
1. Juli 1878, hier die Dienstsiegel der Vorstände der Anwaltskammern betr. — Bekanntmachung vom
12. November 1879, den Schutz und die Aufrechthaltung der Ordnung des Eisenbahnbetriebes betr. —
Hofdienst= Nachricht. — Koöniglich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Decoration.
— Hoftitelverleihung.
Königlich Allerhöchste Entschließung, die Verlängerung des Landtages betreffend.
Ludwig lI.
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Nhein,
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben ete. etc.
Unseren Gruß zuvor, Liebe und Getreue!
Wir finden Uns bewogen, die nach Vorschrift des Titel VII §. 22 Abs. 3 der
Verfassungs-Urkunde zu Ende gehende Dauer der Sitzungen des gegenwärtig versammelten
Landtages bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres zu verlängern.
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