1563
Geset-und Verorduungs-Blatt
für das
Lönigreich Bayern.
.N 38.
München, den 20. December 1879.
Inhaltt:
Königlich Allerhöchste Entschließung vom 11. December 1879, die Verlängerung des Landtages betreffend. —
Hofdienst-Nachrichten. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Decoration.
Königlich Allerhöchste Entschließung, die Verlängerung des Landtages betreffend.
Cudwig ll.
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein,
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben etc. etc.
Unseren Gruß zuvor, Liebe und Getrene!
Wir finden Uns bewogen, die Dauer des gegenwärtigen Landtages gemäß Titel VII
§. 23 der Verfassungs-Urkunde bis zum 31. Januar des kommenden Jahres einschließlich
zu verlängern.
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