Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

1564 
Indem Wir euch dieses eröffnen, bleiben Wir euch mit Königlicher Huld und 
Gnade gewogen. 
Hohenschwangau, den 11. December 1879. I 
Ludwig. 
upfrkhfchuer.Dk.v.knlz.v.pfeufcr. 
An 
1. die Kammer der Reichsräthe, 
2. die Kammer der Abgeordneten 
ergangen. 
Hofdienst-Nachrichten. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, mit- 
telst Allerhöchster Signate und zwar vom 
4. October l. Is. den Sccondlieutenant im 
k. Infanterie-Leib-Regimente Otto Freiherrn 
von Hallberg zu Broich — und 
vom 10. November l. Is. den Grafen 
Eduard von Montgelas auf allerunter- 
thänigstes Ansuchen zu Allerhöchstihren Kam- 
merjunkern zu ernennen. 
Dr. v. fänlle. v. Maillinger. v. Niedel. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär, 
Ministerialrath v. Schlereth. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Vecoration. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
24. November ds. Is. dem Senats-Präsi- 
denten des Reichsgerichtes, Dr. Carl Hoch- 
eder in Leipzig, die Bewilligung zur An- 
nahme und zum Tragen des ihm von Seiner 
Majestät dem Könige von Sachsen verliehenen 
Comthurkreuzes II. Classe des k. sächsischen 
Verdienst-Ordens zu ertheilen.
	        
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