Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

1539 
rsehund Verordnungs-Blatt 
Königreich Bayern. 
/ 90. 
München, den 27. Dezember 1879. 
  
Inhalt: 
Königlich Allerhöchste Verordnung vom 21. Dezember 1879, die Bestellung von Amtsbürgschaften der Beamten 
betreffend. — Bekanntmachung vom 24. Dezember 1579, die Bestellung von Amtsbürgschaften der 
Beamten betr. — Hofdienst.Nachricht. 
Königlich Allerhöchster Verordnung, die Bestellung von Amtsbürgschaften der Beamten betr. 
Cudwig U. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Phein, 
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben ete. ete. 
Wir haben Uns bewogen gefunden, die Bestimmungen über die Aufrechtmachung der 
Amtsbürgschaften der Beamten mit Rücksicht auf die Einführung der Reichs-Justizgesetze 
einer Revision unterziehen zu lassen und verordnen, was folgt: 
S. I. 
Die Bestellung der dem Staate zu leistenden Amtsbürgschaften findet durch Uebergabe 
geeigneter Staatsobligationen nebst Talons und Coupons zum Faustpfande statt. 
235
	        
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