Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

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Verlassenschafts sachen in der Pfalz, Ver- 
fahren. 118. 
Verlassenschaften, Gebühren für gericht- 
liche Auseinandersetzung. 926. 
Verlenger nichtperiodischer Schriften, Haf- 
tung. 790. 
Verloosungen, Gebühren hiefür nach dem 
Gesetz über das Gebührenwesen 969 ff. 
— Bekanntmachung, die Gebühren von Aus- 
spielungen, Verloosungen und Lotterien betr. 
1289—1290. 
Vermächtnißnehmer, deren Absonder- 
ungsrecht. 89 ff. 
Vermittlungsamt. 607. 
Verschollene, Todeserklärung. 94. 
Versicherungsgesellschaften, Gebühren 
für Errichtung nach dem Gesetz über das 
Gebührenwesen. 950. 
Versicherungsverträge, Gebühren hie- 
für nach dem Gesetz über das Gebühren- 
wesen. 9772 ff. 
— Bekanntmachung, die Gebühren von Ver- 
sicherungsverträgen betr. 1265—1269. 
Versteigerungen, gerichtliche, Betheiligung 
an denselben. 70. 
— in der Pfalz, freiwillige gerichtliche, Be- 
kanntmachung. 119. 
— vertragsmäßige, in der Pfalz. 126 f. 
— im Zwangsverfahren. 218—224. 
Vertheilungsver fahren bei Subhasta- 
tionen. 235—247. 
Verträge, Gebühren für die Beurkundung. 
918. 
Verlassenschaftssachen — Vollstreckbarkeit. 
Vertrauensmänner, Reisekostenvergütung. 
731—734. 
Verurtheilung, Folgen derselben nach dem 
Reichs-Strafgesetzbuch. 799 fl. 
Verwahrung von Gegenständen in Straf- 
sachen bei den Gerichten. Desfalls ergangene 
Allerhöchste Verordnung. 1151—1167. 
Verwaltungsbehörden, deren Vollstreck- 
ungsrecht. 64. 
Verwaltungsgerichtshof. Einführungs- 
gesetz zu dem Gesetz vom 8. August 1878, 
betreffend die Errichtung eines Verwaltungs- 
gerichtshofes und das Verfahren in Ver- 
waltungsrechtssachen. 163—164. 
— Königlich Allerhöchste Verordnung, den Ver- 
waltungsgerichtshof betr. 1007—1013. 1079. 
Hiebei: Vollzugsvorschriften zu dem Gesetze 
vom 3. August 1878, betreffend die Errichtung 
eines Verwaltungsgerichtshofes und das Ver- 
fahren in Verwaltungsrechtssachen. 1014— 
1041. 
Verwaltungsrechtssachen, siehe Verwalt- 
ungsgerichtshof 
Verwandtschaftsverhältnisse, 
auf die Gebührenpflicht. 976. 
Viceconsulate. Siehe „Consulate!“ 
Viehseuchen. Bekanntmachung, Maßregeln 
gegen Viehseuchen betr. 1536—1537. Siehe 
auch „Rinderpest.“ 
Viehveräußerungen, Abänderungen des 
Gesetzes vom 26. März 1859, die Gewähr- 
leistung bei solchen betr. 84 ff. 
Vollstreckbarkeit von Hypothekurkunden und 
Ewiggeldbriefen. 102 ff. 
Einfluß
	        
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