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Hiebei: Anweisung zur Behandlung der
Zoll= und Ausschlag-Strafsachen im Ver-
waltungswege. 1382 —1408.
Zustellung an Militärpersonen. 69. von
Erklärungen außerhalb des Prozesses. 68.
— im erwählten Wohnsitze in der Pfalz. 115.
Gebühren für die Entscheidung auf Bewilli-
gung öffentlicher Zustellung in Civilprozeß-
sachen. 524.
— der nach der Reichs-Civilprozeßordnung zu
übergebenden Schriftstücke. 1001—1004.
Zustellung — Zwangsvollstreckung.
Zwangsenteignung, Verfahren bei Strei-
tigkeiten über Entschädigung hiebei. 76 ff.
Zwangsverwaltung. 248—258.
Zwangsvollstreckung gegen den k. Fiskus,
Gemeinden, Körperschaften und Stiftungen.
66. Gebühren. 905—911.
Zwangsvollstreckung, Gesetz, die Zwangs-
vollstreckung in das unbewegliche Vermögen
wegen Geldforderungen betr. 203—269.
erichtigung.
In der Bekanntmachung vom 2. Oktoker 1879, das Versahren in Zoll- und Ausschlagstrassachen betreffend
(Gesetz- und Verordnungsblatm Nr. 72) hat es auf Seite 1392 in der sechsten Zeile von unten Katt: „Art. 89 der“
zu heißen: „Art. 89 des Ausf.-Ges. zur“, auf Seite 1393 in der achten Zeile von oben statt: „der“: „oder“, ferner
auf Seite 1397 in der ersten Zeile von oben statt „ihr“: „ihm“ und auf Seite 1405 in der vierzehnten Zeile von
oben statt „vor“: „von“.