Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

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Hiebei: Anweisung zur Behandlung der 
Zoll= und Ausschlag-Strafsachen im Ver- 
waltungswege. 1382 —1408. 
Zustellung an Militärpersonen. 69. von 
Erklärungen außerhalb des Prozesses. 68. 
— im erwählten Wohnsitze in der Pfalz. 115. 
Gebühren für die Entscheidung auf Bewilli- 
gung öffentlicher Zustellung in Civilprozeß- 
sachen. 524. 
— der nach der Reichs-Civilprozeßordnung zu 
übergebenden Schriftstücke. 1001—1004. 
Zustellung — Zwangsvollstreckung. 
Zwangsenteignung, Verfahren bei Strei- 
tigkeiten über Entschädigung hiebei. 76 ff. 
Zwangsverwaltung. 248—258. 
Zwangsvollstreckung gegen den k. Fiskus, 
Gemeinden, Körperschaften und Stiftungen. 
66. Gebühren. 905—911. 
Zwangsvollstreckung, Gesetz, die Zwangs- 
vollstreckung in das unbewegliche Vermögen 
wegen Geldforderungen betr. 203—269. 
erichtigung. 
In der Bekanntmachung vom 2. Oktoker 1879, das Versahren in Zoll- und Ausschlagstrassachen betreffend 
(Gesetz- und Verordnungsblatm Nr. 72) hat es auf Seite 1392 in der sechsten Zeile von unten Katt: „Art. 89 der“ 
zu heißen: „Art. 89 des Ausf.-Ges. zur“, auf Seite 1393 in der achten Zeile von oben statt: „der“: „oder“, ferner 
auf Seite 1397 in der ersten Zeile von oben statt „ihr“: „ihm“ und auf Seite 1405 in der vierzehnten Zeile von 
oben statt „vor“: „von“.
	        
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