S Normal-
S Anlage. s
Bezeichnung der Gewerbe. Betriebsanlage.
* 4
Db.Schaubudeninhaber für Kunst= und Naturr18— Wie vor.
# werkwürdigkeiten, für Panoramas, für
" Wachsfiguren-, Marionetten-, mechanische
Kunst-Theater und dergl. .
c)Musikgcsellschaftcn. .18—MitAusnahmedechsellfchafts-
vorstandes bis zum Meistbetrage
von 90./ sind für jedes bei der Auf-
führung thätige Gesellschaftsmit-
glied 9.¾ als Betriebsanlage in
Berechnung zu bringen.
4) Theater= und Schauspielgesellschaften 36 — Mit Ausnahme des Gesellschafts-
vorstandes sind für jedes Mitglied
des vorhandenen Hauptpersonals
24 X und für jedes Mitglied des
# Nebenpersonals 12./ als Betriebs-
anlage in Ansatz zu bringen.
e) Singspielunternehmungen, ebenso gemischt36 —i#t Ausnahme des Gesellschafts-
Gesellschaften für musikalische, gymnastische vorstandes sind für jedes bei den
Produktionen und sonstige Schaustellungen Aufführungen thätige Gesellschafts-
k mitglied 24 .4 als Betriebsanlage
in Berechnung zu bringen.
I) Kunstreiter, Seiltänzer und Gymnastiker-!--368 Wie bei Nr. 8 h. d.
Gesellschaften, ebenso andere hier nicht
besonders aufgeführte Personen und Ge-
sellschaften, welche durch öffentliche Pro-
duktion körperlicher Kunstfertigkeiten besserer
Gattung sich Erwerb verschaffen.