ch-#und Verordunungs-Blatt
für das
Königreich BVayern.
—/ 11.
München, den 19. März 1879.
Inhalt#:
Einführungsgesetz vom 10. März 1879 zu dem Gesetze vom 3. Angust 1878, betressend die Eerrichng eines Ver-
waltungsgerichtshoses und das Verfahren in Verwaltungerechtssachen. — Gese eß vom 10. März 1879, die Koslen
zur Durchführung von Aenderungen in den Bezirken der inneren Verwaltung, dann zur Ausführung der Reichs.
Prozeßordnungen und des Reichs- Gerichioversassungegesehee betr.
Einführungsgesetz zu dem Gesetze vom 8. August 1878, betreffend die Errichtung eines
Verwaltungsgerichtshofes und das Verfahren in Verwaltungsrechtssachen.
Ludwig ll.
von Gottes Gnaden König von Hayern, Pfalzgraf bei Phein,
Herzog von Gayern, Franken und in Schwaben ete. etc.
Wir haben nach Vernehmung Unseres Staatsrathes mit Zustimmung der Kammer
der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, was folgt:
Einziger Artikel.
Das Gesetz vom Z. August 1878, die Errichtung eines Verwaltungsgerichtshofes und
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