Geseth und Verorduungs Hluli
für das
FKönigreich Bayern.
. 15.
München, den 31. März 1879.
Juhalt:
Ausführungsgesetz vom 23. Februar 1879 zum Reichs-Gerichtsverfassungsgesetze.
Ausführungsgesetz zum Reichs-Gerichtsverfassungsgesetze.
Ludwig lH.
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein,
Herzog von HLayern, Franken und in Schwaben ete. etc.
Wir haben nach Vernehmung Unseres Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung
der Kammer der Reichsräthe und der Rammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen,
was folgt:
Erster Titel.
Richteramt.
Art. 1.
Die Richter, einschließlich der Handelsrichter, werden vom Könige ernannt.
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