Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

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1877 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch 
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1879. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Unterfranken und Aschaffenburg be- 
trägt für das Jahr 1879 2·°672,949 -X, wovon ein Steuerprocent auf 26,729 -—NX& sich 
berechnet. 
III. 
Kreisausgaben und Kreiseinnahmen für das Jahr 1879. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreisein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlags erfolgten Beschlüsse des Landrathes ertheilen 
Wir die nachstehenden Entschließungen: 
1. Wir genehmigen, daß die Position „Gehaltsergänzungszuschüsse zum Vollzuge des 
Schuldotationsgesetzes vom 10. November 1861“ in der vom Landrathe beantragten Weise 
unter die Gemeinden des Regierungsbezirks vertheilt und hiernach von 84,899 auf 
84,210 4 ermäßigt werde. 
2. Ebenso genehmigen Wir die vom Landrathe gefaßten Beschlüsse in Betreff der 
Gewährung von Unterstützungen an dürftige Gemeinden zu Schulhausbauten, sowie der 
Zuwendung von Remunerationen an die Beamten und den Diener der Wohlthätigkeits- 
stiftungs-Administration für ihre Thätigkeit bei der Verwaltung der Kreisanlehenscasse. 
3. Dem Wunsche des Landrathes entsprechend, gestatten Wir, daß dem Districts- 
schulinspector, Subrector Schiffmann in Haßfurt, auch für die in Haßfurt abgehaltenen 
Schulprüfungen in Berücksichtigung der localen Verhältnisse eine entsprechende Remuneration 
bewilligt und daß dieselbe aus der Etatsposition der Kreisfonds Cap. III & 1 Tit. 9 lit a 
entnommen werde. «
	        
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