Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

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4. Wir ertheilen der vom Landrathe beschlossenen Erhöhung der Position für sechs 
Freiplätze in der höheren weiblichen Bildungsanstalt in Aschaffenburg von 3120 auf 3420 4 
Unsere Genehmigung. 
Ebenso genehmigen Wir die vom Landrathe beschlossene Minderung der Position zur 
Einführung des Turnunterrichts in den deutschen Schulen von 720 auf 500 .“, jedoch 
mit dem von Unserer Kreisregierung gemachten Vorbehalte, daß ein etwaiger Mehr- 
bedarf aus dem Reservefonde gedeckt werden darf. 
5. Wir genehmigen den Antrag des Landraths, daß die Lehrer am Kreistaubstummen- 
institute und an der Kreisblindenanstalt zu Würzburg in ihrer Besoldung mit den Lehrern 
an den Volksschulen daselbst ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit gleichgestellt und 
daß hiernach die Dotationsbeiträge zum Taubstummeninstitute um 1458 „X, dann zur 
Blindenanstalt um 210 / erhöht werden. 
6. Indem Wir dem Beschlusse des Landrathes, wornach derselbe gegen Freigabe des 
Eintrittes der wirklichen Lehrer an Realschulen und der Studienlehrer an isolirten Latein- 
schulen in den allgemeinen Unterstützungsverein für die Hinterlassenen der k. bayerischen 
Staatsdiener und die hiemit verbundene Töchtercasse auf die seither dem Kreispensionsfonde 
zugeflossenen Anstellungs= und Besoldungsmehrungstaren, sodann Wittwen- und Waisenfonds= 
Beiträge der bezeichneten Lehrer-Kategorien zu Gunsten des benannten Unterstützungsvereins 
Verzicht leistet, gerne Unsere Genehmigung ertheilen, behalten Wir Uns die Bestimmung 
des Zeitpunktes vor, in welchem dieser Beschluß in Wirksamkeit zu treten hat. 
7. Indem Wir der vom Landrathe beschlossenen Verleihung pragmatischer Rechte an 
den Kreis-Wiesenbaumeister Baum und den Kreis-Cultur-Ingenieur Häfele, sowie den 
Beschlüssen hinsichtlich der Regulirung der Gehalts-Verhältnisse des Letzteren Unsere 
Genehmigung ertheilen, sprechen Wir dem Landrathe gerne die Anerkennung seiner für 
die Förderung der Cultur-Interessen hiermit neuerdings bethätigten Bestrebungen aus. 
8. Der Landrath hat beschlossen, daß der vom verlebten Universitäts-Professor Dr. 
Nitter von Welz begründeten Augenheilanstalt zu Würzburg für das zweite Halbjahr 
1879 unter der Voraussetzung ihrer bis zum 1. Juli 1879 wieder erfolgten Eröffnung 
en Zuschuß von 400 J-4, dann daß den Augenheilanstalten des praktischen Arztes Dr. 
zooerlein und bes Privakdocenten Dr. Helfreich in Würzburg ein Zuschuß zu je 
aus Kreismitteln zu gewähren sei. 
44“
	        
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