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auf 5000 X erhöht. Indem Wir diesen Beschluß genehmigen, sprechen Wir dem
Landrathe die vollste Anerkennung seiner für diesen wichtigen Zweig der Landeskultur hie-
durch bethätigten Bestrebungen aus.
4) Im Hinblicke auf die Verhandlungen und den Beschluß des Landrathes bezüglich
der Position für den Uferschutz an Flüssen, welche der Schiff= und Floßfahrt dienen,
glauben Wir der Erwartung Ausdruck geben zu sollen, daß der oberfränkische Landrath,
wenn derselbe die wohlthätigen Folgen der angebahnten systematischen Bauweise an den
öffentlichen Flüssen erkannt haben wird, die volkswirthschaftliche Bedeutung des Uferschutzes
überhaupt in's Auge fassen und zur Bewilligung entsprechend höherer Summen sich ent-
schließen wird-
Indem Wir dem Landrathe den gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir
ihm zugleich Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner thätigen Förderung der Kreis-
interessen und versichern Wir ihn gerne Unserer Königlichen Huld und Gnade.
München, den 14. März 1879.
Ludwig.
Dr. v. Lutz. v. pfeufer. v. Riedel.
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl:
Der Generalsecretär,
Ministerialrath v. Schlereth.
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