Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

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Sitze der Bestandtheile 
Landgerichte. * Bestandtheile der Amtsgerichte. 
J. II. III. 
Bamberg. 3. Amtsgericht Baunach Der Bezirk des dermaligen Landgerichts Baunach. 
3. 
14. 
  
11. 
12. 
Burgebrach 
Ebermaun- 
stadt 
Ebern 
Forchheim 
Höchstadt a. d. 
Aisch 
Kronach 
Lichtenfels 
Ludwigsstadt 
Nordhalben 
Scheßlitz 
Seßlach 
Staffelstein 
  
Der Bezirk des bisherigen Landgerichts Burgebrach. 
Der Bezirk des bisherigen Landgerichts Ebermannstadt. 
Der Bezirk des bisherigen Landgerichts Ebern. 
Der Bezirk des bisherigen Laudgerichts Forchheim. 
Der Bezirk des bisherigen Landgerichts Höchstädt a. A. 
nebst den Gemeinden 
Heppstädt und 
Neuhaus, 
welche vom bisherigen Landgerichte Herzogenaurach 
abgegeben werden. (D. V, 4) 
Der Bezirk des bisherigen Landgerichts Kronach nebst 
den Gemeinden 
Fischbach und 
Wötzelsdorf, 
welche vom bisherigen Landgerichte Stadtsteinach ab- 
gegeben werden. (II,7) 
Der Bezirk des bisherigen Landgerichts Lichtenfels nebst 
der Gemeinde Rothmannsthal, welche vom bisherigen 
Landgerichte Weismain abgegeben wird. (II, 10 o) 
Der Bezirk des bisherigen Landgerichts Ludwigsstadt. 
Der Bezirk des bisherigen Landgerichts Nordhalben. 
Der Bezirk des bisherigen Landgerichts Scheßlitz. 
Der Bezirk des bisherigen Laudgerichts Seßlach. 
Der Bezirk des bisherigen Landgerichts Staffelstein.
	        
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