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Sitze der Bestandtheile
» der Landgerichte. Bestandtheile der Amtsgerichte.
Landgerichte. (Autsgerichte.)
J. IH. III. „
Nürnberg. Der Bezirk des bisherigen Landgerichts Hilpoltstein, jedoch
5. Lauf
6. Nürnberg
7. Roth
4. Amtsgericht Hilpolt-
stein
a. mit Ausnahme der Gemeinden
Fiegenstall,
Mannholz,
Mischelbach.
Reuth und
Walting,
welche an das Amtsgericht Ellingen abgegeben
werden, (E V,3)
b. unter Zutheilung der Gemeinden
Alfershausen,
Eysölden,
Pyras und
Stauf,
welche vom bisherigen Landgerichte Greding ab-
gegeben werden. (E V, 4)
Der Bezirk des bisherigen Landgerichts Lauf.
Wird gebildet aus den Bezirken:
a. des bisherigen Stadtgerichts Nürnberg,
b. des bisherigen Landgerichts Nürnberg.
Der Bezirk des bisherigen Landgerichts Roth, jedoch
a. mit Ausnahme der Gemeinde
Fünfbronn,
welche an das Amtsgericht Gunzenhausen abge-
geben wird, (IV., 4a)
b) unter Zutheilung der Gemeinden
Beerbach,
Dürrenmungenau,