Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 
1877 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch 
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1879. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Niederbayern beträgt für das Jahr 
1879 2/°628,159 A. 24 , wovon ein Steuerprocent auf 26,281 A B9 4 sich berechnet. 
III. 
Kreisausgaben und Kreiseinnahmen für das Jahr 1879. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen 
ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages und außerdem erfolgten Anträge und 
Beschlüsse des Landrathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1) Der von dem Landrathe beschlossenen Erhöhung der Positionen in Cap. III § 1 
Tit. 2 lit. a und d, dann Tit. 4 lit. a der Kreisausgaben ertheilen Wir gerne Unsere 
Genehmigung. 
2) Was die erneuerte Bitte des Landrathes um baldige Uebernahme der Kreislehrerinnen- 
Bildungsanstalt zu Straubing auf die Centralfonds betrifft, so haben Wir lediglich wieder 
auf den von Uns hierüber im Landrathsabschiede vom 26. März 1877 Abschnitt IV. 
Ziff. 4 ertheilten Bescheid hinzuweisen. 
3) Indem Wir den Beschluß des Landrathes, wornach derselbe gegen Freigabe des
	        
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