Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

et- und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich V Vayern. 
7 21. 
München, den 17. April 1879. 
Inhalt: 
Abschied für den Landrath von Schwaben und Neuburg vom 19. März 1879 über dessen Verhandlungen 
in den Sitzungen vom 2 bis 17. December 1878. — Bekanntmachung vom 5. April 187)9, die zur Aus- 
stellung von Zeugnissen Über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig- freiwilligen Dienst berechtigten 
Hhranstalten betressend. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Decoration. — 
erichtigung. 
Abschied für den Landrath von Schwaben und Neuburg über dessen Verhandlungen 
in den Sitzungen vom 2. bis 17. December 1878. 
Ludwig ll. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei hein, 
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben etoe. ettc. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Schwaben und Neuburg 
in seinen Sitzungen vom 2. bis 17. December 1878 gepflogenen Verhandlungen Vortrag 
erstatten lassen und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die 
Kreisfonds für das Jahr 1877. 
Die gemäß Art. 15 lit b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 
62
	        
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