Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

B. Privat-Lehranstalten. 
Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Die Erziehungs-Anstalt des Dr. Johannes Barop zu Keilhaun.?) 
  
Käniglich Allerhöchste Genehmigung zur Königlichen Hoheit des Prinzen Arnulph von 
Annahme einer sremden Decoration. Bayern, Jakob Kreutzer in München 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
Seine Majestät der König haben der ihm von Seiner Majestät dem Kaiser 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unterem von Rußland verliehenen kaiserlich russischen 
14. März ds. Is. dem Leibjäger Seiner St. Anna-Medaille zu ertheilen. 
  
Berichtig nung. 
In dem S. 6—28 des Ges.- und Verordn.-Bl. vom 30. Jannar l. Is. veröffentlichten Hauptverzeichnisse der 
zur Ausstellung gü#lltiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Besähigung für den einjährig freiwilligen Militärdieust 
berechtigten höheren Lehranstalten ist gemäß einer im Centralblatt für das Demsche Reich Nr. 13 vom 28. März 1879 
enthaltenen Verichtigung unter Lit. C. a. bb. III. 1 und 2 (S. 23) zu setzen: 
„Die öffentliche Handels-Lehranstalt zu Chemnitz“ 
und 
„Die öffentliche Handele-Lehranstalt der Dresdener Kaufmannschaft (höhere Handelsschule) 
zu Dresden.“ 
d0) Diese Anstalt darf Besäbigungszeugnisse nur auf Grund einer im Beisein eines Regierungs-Kommissars 
abgehaltenen, wohlbestandenen Entlassungeprlifung ausstellen, für welche das Reglement von der Aussichtsbehörde ge- 
nehmigt ißt.
	        
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