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Königlich = Balerisches
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Regierungsblat t.
XXXVI. Stuck. München,
Bekanntmachungeu.
(0Die Abreise Seiner Majestat des Königs betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
D. Wir bei Unserer demnächst eintretenden
Bade-Reise, so wie es im vorigen Jahr geschehen
ist, wieder auf gleiche Art die oberste
beitung aller während Unserer Abwesenheit
vorkommenden Gescháfte des Ministeriums
der auswärtigen Angelegenheiten sowohl als
jenes der Finanzen und des Innern fortwährend
durch Unsern geheimen Staats= und Konferenz-Minister,
Grasen von Montgelas
besorgen lassen, und denselben autorisirt haben,
in allen Fällen, welche nicht Unsere besondere
Genehmigung erfodern, die nöthigen
Ausfertigungen aus Unserer Spezial- Vollmacht
zu unterzeichnen; so wird dieses hiedurch
der allgemeinen Nachachtung willen zur
öffentlichen Kennrniß gebracht.
Mänchen den r7. Juni 1812.
Mar Josepb.
Graf von Montgelas.
Luf kdniglichen allerhdchsten Befehl
diert General- Sekretaͤr
Baumuller.
l
Mittwoch den s4. Juni 1372.
(Die oberste Leitung der Geschäfte des Jostlz-Ministeriums
während der Abwesenhelt Selner Majestär
des Kbnigs betreffend.)
Seine Majestät der König haben mittels
allerhöchsten Kabinets-Schreiben vom 18. Juni
dieses Jahres Dero geheimen Staats= und
Konserenzminister Grasen von Reigersberg.
den Auftrag ertheilt: die oberste beitung aller
während Höchstdero Abwesenheit vorkommenre
Geschäfte des Ministeriums der Justiz sortwährend
zu besorgen, und in allen Fällen,
welche nicht die allerhöchste besondere Genehmigung
erheischen, die nörhigen Ausfertigun:
gen aus königlicher allerhöchster Spezial-Vollmacht
zu unterzeichnen, und an alle seinem
Ministerium untergeordneten Stellen ausfertigen
zu lassen.
München den 18. Juni 71872.
(Die Mautdehandlung des Alauns betreffend.)
Wir Maximilian-Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Da nach dem Berichte Unserer General-Zoll-
und Maurdirektion vom 36. v. M. in
Unserm Königreiche eine zur Befriedigung.
des inländischen Bedürfnisses mehr als hinreichende
Anzahl Bitriol- und Alaun-Werke
bestehr, und die unbeschränkte Einfuhr der
auswüärtigen Fabrikate dieser Art dem Absaze
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