Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

rsetund Verurhunugs-gict 
Königreich Bayern. 
AM 4. 
München, den 20. Februar 1879. 
Inhalt: 
Gesetz rom 19. Febrnar 1879, die zeitweise Verstärlung der Betriebsionds der k. Centralstaatscassa betr. — Gese 
rom 19. Februar 1879, die Behandlung der Gesetzemwürfe ürer das Gebührenwesen und die Eroschaftssteuer betr. 
— Hofdienst-Nachrichten. — Ordens Verleihungen. — Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreiches. 
  
Gesetz, die zeitweise Verstärkung der Betriebsfonds der k. Centralstaatscassa betr. 
endwig ll. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, 
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben ete. etc. 
Wir haben nach Vernehmung Unseres Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung 
der Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, 
was folgt: 
K. I. 
Zur zeitweisen Verstärkung der Betriebsfonds der k. Centralstaatscassa für das Jahr 1879 
wird der k. Staatsminister der Finanzen vorbehaltlich weiterer gesetzlicher Regelung er- 
mächtigt, nach Bedarf ein auf die Staatsfonds zu versicherndes Anlehen bis zum Betrage 
6
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.