Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

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b) für die wirklichen Lehrer folgende Scala aufzustellen sei: 
840 J1X bis incl. 20 Dienstjahren, 
900 □X nach 20 bis incl. 30 Dienstjahren, 
960 -—NX nach 30 bis incl. 40 Dienstjahren, 
1020 „X nach 40 Dienstjahren, 
seine Zustimmung mit dem Beifügen gegeben, daß von 1879 an die Pensionen der Lehrer 
nach obiger Scala vom Tage der bestandenen Seminaraustrittsprüfung an berechnet werden, 
und den zur Durchführung dieser Neuregulirung erforderlichen Mehrbedarf von 8520 J 
in das Kreisbudget eingestellt. 
Wir ertheilen dem hierauf bezüglichen Beschlusse des Landraths gerne Unsere 
Genehmigung. 
Ebenso genehmigen Wir, daß nach Beschluß des Landraths den sechs pensionirten 
Lehrern, welche jetzt 900 4 beziehen und bei Einführung des neuen Pensionsregulativs 
in die unterste Pensionsklasse von 840 ) einzureihen wären, dieser Pensionsbetrag auf 
900 X aus den Mitteln des Kreisvereins für Unterstützung dienstuntauglicher Schullehrer 
erhöht, für Lehrer mit mehr als 50 Dienstjahren eine weitere Pensionsklasse von 1080 -4 
auf Rechnung der Renten des Pensionsvereins in widerruflicher Weise angefügt werde, ferner 
bis auf Weiteres die Mehrerträgnisse des Kreisvereins, soweit sie nicht statutengemäß dem 
Stammkapitale zuzurechnen sind, als Refervefond für etwaigen höheren Pensionistenstand zu 
dienen haben, und daß endlich auch jener Betrag des Reservefonds, der nicht absorbirt 
wird, zum Stammkapitale geschlagen werde. 
4. Dem Beschlusse des Landrathes über die einstweilige miethweise Beschaffung der 
für die Kreisrealschule in Nürnberg weiter erforderlichen Lokalitäten und über die Art der 
Deckung des vereinbarten Miethzinses ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
5. Die Beschlüsse des Landraths im Betreffe der Reorganisation der Kreislandwirth- 
schaftsschule Lichtenhof haben Unsere Genehmigung erhalten; Wir verweisen deßhalb auf 
die Entschließung Unseres Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schulange- 
legenheiten vom 17. Februar l. Is. Nr. 2202. 
6. Der unter Zustimmung des Landraths erbetenen Gewährung pragmatischer Rechte 
an den Kreisculturingenieur Carl Classen in Ansbach haben Wir bereits Unsere Ge- 
nehmigung ertheilt. 
81°
	        
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