Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

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Festgesetzter 
Cap. S Vortrag. Betrag 
2—.. 
IV. Kreisumlage zu 41/ Procent von der Steuerprincipal- 
summe zu 2°200,277¾ 52 3 nach Abzug von ½ Procent 
für ungiebige Posten im Nettobetrage von 903492 41 
# Summa Cap. IV für sich 
1 
V. Activreste der Kreisfonds früherer Jahre 71790 33 
Summa Cap. V für sich 
1 Summa der Kreis-Einnahmen 1871543 93 
6 . 
  
  
  
Hofdienst-Machricht. 
Seine Majestät der König haben 
Sich unter'm 28. März l. Is. allergnädigst 
bewogen gefunden, den Gutsbesitzer Hanns 
Georg Freiherrn von Gumppenberg- 
Pöttmes auf allerunterthänigstes Ansuchen 
zu Allerhöchstihrem Kämmerer zu ernennen. 
Ordens-Werleihung. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
7. Februar l. Is. dem Vorstande der kaiserlich 
deutschen Botschaftskanzlei in Paris, Geheimen 
erxpedirenden Secretär Höhne, das Ritter- 
kreuz I. Classe des Verdienstordens vom hl. 
Michael zu verleihen. 
  
Berichtigung. 
In der Beilage zur Königlich Allerhöchsten Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichts- 
sitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, (Gesetz= und Verordnungsblatt Nr. 19) ist auf Seite 388 
bei Ziff. 5 lit. a statt: 
„des bisherigen Landgerichts Landsberg“ 
zu setzen: 
„des bisherigen Stadt= und Landgerichts Landsberg.“
	        
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