Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

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dann über die Regulirung der Anschläge für die dem Dienstpersonal dieser Anstalt ein- 
geräumten Dienstwohnungen nebst freier Beheizung und Beleuchtung ertheilen Wir 
Unsere Genehmigung. 
9. Den Beschlüssen des Landrathes bezüglich der Deckung des durch die Verlegung 
der Kreisackerbauschule von Schleißheim nach Landsberg entstandenen Aufwandes ertheilen 
Wir Unsere Genehmigung. 
10. Wir genehmigen die vom Landrathe beschlossene Verleihung pragmatischer Rechte 
an den Hauptlehrer der landwirthschaftlichen Kreiswinterschule in Landsberg Ignatz Frey, 
sowie die beschlossene Regulirung der Gehaltsverhältnisse desselben. 
11. Der von dem Landrathe beschlossenen Erhöhung des Zuschusses für Hebung der 
Biehzucht von 1200 JTX auf 5860 —/ ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
12. Wir genehmigen die vom Landrathe hinsichtlich der Regulirung der Gehalts- 
verhältnisse des Kreis-Cultur-Ingenieurs Drescher, dann des Sustentationsbezuges der 
Relicten des Kreis-Cultur-Ingenieurs Statzner gefaßten Beschlüsse. 
13. Den vom Landrathe bezüglich der Correction der Isar und des Leches gefaßten 
Beschlüssen wird bei Aufstellung des Budgets für die XV. Finanzperiode die geeignete 
Würdigung zu Theil werden. 
14. Den Antrag des Landrathes, wonach der Art. 31 des Gesetzes vom 28. Mai 
1852, die Districtsräthe betreffend, dahin abgeändert werden soll, daß unter die Steuern, 
welche als Maßstab für die Vertheilung der Districtsumlagen zu dienen haben, auch die 
Einkommensteuer einzubeziehen sei, werden Wir nach dem Inslebentreten der bevorstehenden 
Steuergesetzgebung in nähere Erwägung ziehen lassen. 
15. Dem Antrage des Landrathes hinsichtlich der Eröffnung eines Contocurrent- 
verhältnisses der Kreiscasse mit der k. Bank vermögen Wir eine Berücksichtigung nicht 
zuzuwenden, da die Einführung einer solchen Maßnahme ohne durchgreifende Aenderung 
des bisherigen Kreisfonds-Rechnungswesens und Centralisirung desselben bei der Kreiscasse 
und ohne unverhältnißmäßige Geschäftsmehrung bei der Kreiscasse nicht ausführbar erscheint. 
Was hingegen die vom Landrathe beantragte Eröffnung eines Contocurrentverhältnisses 
der Kreis-Irrenanstalt mit der k. Bank oder einem ähnlichen Institute anlangt, so beauf- 
tragen Wir Unsere Kreisregierung, Kammer des Innern von Oberbayern, über die
	        
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