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Verleihung der Würde eines erblichen
Reichsrathes der Krone Payern.
Seine Majestät der König haben
den Gutsbesitzer Hans Georg Freiherrn von
Gumppenberg-Pöttmes-Oberbrenn-
berg auf Pöttmes zum erblichen Reichsrathe
der Krone Bayern Allerhöchst zu ernennen
geruht.
Erhebung in den Adelsstand.
Seine Majestät der König haben
Sich unter'm 22. April l. Is allergnädigst
bewogen gefunden, den Gutsbesitzer Constantin
Blößt in Trunkelsberg bei Memmingen unter
der Benennung „Heuß-Blößt“ in den erb-
lichen Adelsstand des Königreiches mit dem
Prädicate „von“ zu erheben.