Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

38. 717 
  
Anlage A. zu § 5 lit. c. Bezirk 
Biebp.aß 
aus dem seuchenfreien Ote 
  
  
  
* 
— Uame und wohnort teschreibung des viehes 
* — — 
7 Verkäufers Käufers Art Race Farbe %% Besondere Kennzeichen 
Z. B. 
Stier, 
Kuh, 
ꝛc. 
  
  
  
  
  
  
  
Daß obiges Vieh unmittelbar vor seinem Abtriebe von hier über 30 Tage im hiesigen 
Orte verweilte, daß der Ort seuchenfrei ist und in einem Umkreise von 35 Kilometer um 
denselben die Rinderpest nicht herrscht, wird hiemit amtlich bestätigt. 
den 187 
Der Gemeinde-Vorstand: 
L. S. 
2— ".— (Unterschrift.) 
108
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.