Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1879. (6)

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Anlage B zu §. 5 lit. e. 
  
des Tagebuches " Eintrittsstatoon . ... 
Zeugniß. 
Ich bestätige dem. .. ........ 
von... ... .daßamhiesigenEintrittsorteden 
nachbezeichneten Vichsticen, nämlich: 
Stiere, 
Ochsen, 
Kühe, 
Jungrinder, 
Kälber 
abgegangen von . .. .. . . . bestimmt nach 
nach vashergegangener Untersuchung und Empfangnahme 
der vorgeschriebenen Nachweise der Uebertritt über die Grenze nach Bayern 
gestattet wurde. 
den. 187. 
Der Controlthierarzt: 
(Unterschrift.) 
(I. 8.)
	        
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