eseh und XL
für das
Königreich BVayern.
M 43.
München, den 9. August 1879.
Inhalt:
Königlich Allerhöchste Entschließung vom 5. August 1879, die Vertagung des Landtages betr. — Königlich
Allerhöchste Verordnung vom 3. Angust 1879, die Zahl und die Sitze der Notare betr. — Königlich
Allerhöchste Verordunng vom 3. Angust 1879, das Verbot der Führung von Waffen zur Verhlltung von
Gefahren für die Sicherheit der Personen betr. — Bekauntmachung vom 4. August 1879, die Auswahl der
zur Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen bestimmten Blätter betr. — Hostitel-Verleihungen.
Königlich Allerhöchste Entschließung, die Vertagung des Landtages betr.
Ludwig ll.
von Gottes naden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein,
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben ete. ete.
Unseren Gruß zuvor, Liebe und Getreue!
Wir finden Uns bewogen, den gegenwärtig versammelten Landtag gemäß Tit. VII
§. 23 der Verfassungs-Urkunde bis auf Weiteres zu vertagen.
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