Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

Das nach den erhöhten Vergütungssätzen berichtigte Verzeichniß der für die einzelnen 
Lieferungsverbände festgestellten Vergütungssätze für Vorspann folgt in der weiteren Anlage. 
München, den 20. März 1880. 
v. Pfeufer. v. Meaillinger. 
Der General-Secretär: 
Ministerialrath v. Schlereth. 
Classen-Eintheilung der Vergütungssätze. 
  
I. II. III. « IV. V. 
Vergütungssätze für 
Weeinmit zweiPferden be= Es entfallen also auf 
Classe ein mit einem Pferde eere Wagen und Führer 
(Differenz v. 1I u. III) 
bespanntes Fuhrwerk jedes weitere Pferd mit Führer 
  
mit Führer (Summe v. II u. III) 
# % 
1 10 6 16 4 
2 9 5 14 4 
3 8 41, 1218 37n 
4 7 3½ 10%n * 
Hälfte für den Führer gerechnet. 
  
  
Der in Colonne V aufgeführte Satz wird zur Hälfte für den Wagen und zur andern 
Der Vergütungssatz für einen mit zwei Ochsen bespannten Wagen nebst Führer wird 
dem Satze für das einspännige Pferdefuhrwerk (Colonne II) gleichgestellt; jedes weitere 
Stück Ochsen wird mit der Hälfte des Satzes in Colonne III vergütet. 
Die Vergütung für einen mit zwei Kühen bespannten Wagen erfolgt in der Weise, 
daß dabei drei Kühe wie zwei Ochsen gerechnet werden.
	        
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