4 22 161
Festgesetzter
Cap. Vortrag. Betrag
–4%
#
Uebertrag32 45
III. 1 l. 2. Gehaltsergänzungs-Zuschüsse-
a) im Allgemeinen zum Vollzug des d*-
vom 10. November 1861
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Eintommens des ge-
sammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise
c) zur Gewährung einer Zulage von je 90 ¼ für alle Ver-
weser, weltlichen Lehrerinnen und Schulgehilfen 29700 /AX
d) zur weiteren Aufbesserung des Lehrer-Einkommens in den
in Art. 3 Ziff. 3 des Schuldotationsgesetzes bezeichneten
Gemeinden und zwar der wirklichen Schullehrer auf
850 „A, der Verweser und weltlichen Lehrerinnen auf
680 J aus Kreisfonds
zur weiteren Aufbesserung des Minimal-G Eintommens der
Lehrer in den in Art. 3 Ziff. 2 des Schuldotations-
gesetzes bezeichneten Gemeinden auf 1000 „K aus Kreisfonds
f) dem unter d und e nicht berücksichtigten Lehrerpersonal
eine Gehaltsmehrung von 100 „X den wirklichen Lehrern,
80 J= den Verwesern, 50 . den weltlichen und
klösterlichen Lehrerinnen
e
2
Titl. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen:
a) in Quinquennien à 90 J¾ für die wirklichen Schullehrer
und à 45 ¾4 für die ständigen Verweser und weltlichen
Lehrerinnen 251,156 J 25 4
9689 9
120823 13
60896 51
+756 35
16470 —
Latus
327270 3