Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

eh- und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
/W 2. 
München, den 8. Jannar 1880. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 4. Jannar 1880, den §. 77 der allgemeinen Bauordnung betreffend. — Bekanntmachung 
vom 7. Januar 1880. Maßregeln gegen ? die e Rinderpest betressend. 
Bekanntmachung, den §. 77 der allgemeinen Bauordnung betreffend. 
Itaatsministerium des Innern. 
Seine Majestät der König haben allergnädigst zu bestimmen geruht, daß dem 
§. 77 der allgemeinen Bauordnung vom 30. August 1877 folgender neuer (dritter) Absatz 
angefügt werde: 
„Unter Hochgebirge werden beim Vollzuge vorstehender Bestimmungen alle 
Gegenden der Alpen und Voralpen, sowie des ihnen angeschlossenen gebirgigen 
Vorlandes verstanden, bei denen die Höhenlage und die klimatischen Verhältnisse 
in ähnlicher Weise wie in den übrigen in Absatz! bemerkten Gegenden des 
Landes gestaltet sind“. 
München, den 4. Januar 1880. 
v. Pfeufer. 
Der General--Secretär, 
Ministerialrath v. Schlereth. 
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