Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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Bekanntmachung 
eines Verzeichnises derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse 
über die wissenschaftliche Befähigurg für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, welche sich zur Zeit in Gemäßheit des F. 90 Th. I der Wehrordnung 
vom 28. September 1875 im Besitze der Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen 
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst befinden. 
Berlin, den 24. März 1880. 
Der Reichökanzler. 
In Verlretung: 
Eck. 
Verzeichniß der höheren Lehranstalten, 
welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Vesöhigung für den 
einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur 
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
#a. Gymnasien. 
1. Königreich Preußen. 9. das Kneiphöfische Gymnasium daselbst, 
Provinz Ostpreußen. 10. , Wilhelms-Gymnasium daselbst, 
1. Das Gymnasium zu Allenstein, 141. „ Gymnasium zu Lyck, 
2. » »Bartcnstcin, 112.» » »Wenn-L 
Z-« » „ Braunsberg, 13., » »Rastcnlnn«g, 
4. 4 „ Gumbinnen, 14 » „Rössel, 
5. « »Hohutstein, 16. „Tilsit. 
6. „Insterburg, 
7. , Altstadtische Gymnasium zu aoönigeberg Provinz Westprenßen. 
i. Pr., 16. Das Gymnasium zu Conitz. 
8., Friedrichs-Kollegium daselbst, " * » , „ Culm,
	        
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