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Bekanntmachung
eines Verzeichnises derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse
über die wissenschaftliche Befähigurg für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, welche sich zur Zeit in Gemäßheit des F. 90 Th. I der Wehrordnung
vom 28. September 1875 im Besitze der Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst befinden.
Berlin, den 24. März 1880.
Der Reichökanzler.
In Verlretung:
Eck.
Verzeichniß der höheren Lehranstalten,
welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Vesöhigung für den
einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist.
#a. Gymnasien.
1. Königreich Preußen. 9. das Kneiphöfische Gymnasium daselbst,
Provinz Ostpreußen. 10. , Wilhelms-Gymnasium daselbst,
1. Das Gymnasium zu Allenstein, 141. „ Gymnasium zu Lyck,
2. » »Bartcnstcin, 112.» » »Wenn-L
Z-« » „ Braunsberg, 13., » »Rastcnlnn«g,
4. 4 „ Gumbinnen, 14 » „Rössel,
5. « »Hohutstein, 16. „Tilsit.
6. „Insterburg,
7. , Altstadtische Gymnasium zu aoönigeberg Provinz Westprenßen.
i. Pr., 16. Das Gymnasium zu Conitz.
8., Friedrichs-Kollegium daselbst, " * » , „ Culm,