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schlag im jüngsten Sommer schwer geschädigten Kreisangehörigen zur Verfügung
gestellt wurden, nachträglich gutgeheißen, und
b) beschlossen, aus den Renten des genannten Fondes für 1880 der Stadt Brückenau
zur Schuldentilgung eine Unterstützung von 3,000 X zu gewähren, den Rest
jener Renten aber im Betrage von 4,300 4 Unserer Kreisregierung, Kammer
des Innern, für im Laufe des Jahres etwa eintretende Nothfälle zur Verfügung
zu stellen.
Wir ertheilen diesen Beschlüssen Unsete Genehmigung.
10. Die Beschlüsse des Landrathes bezüglich der Gehaltsverhältnisse der Beamten
der Kreisirrenanstalt, sowie hinsichtlich baulicher Verbesserungen an den Anstaltsgebäuden
erhalten Unsere Genehmigung.
11. Was die an Uns gerichtete allerunterthänigste Bitte betrifft, das Verfahren
über die Lieferung von Eisenbahnschwellen einer Prüfung unterstellen zu lassen, so sind
die Bedingungen für die Schwellenlieferung zur Bahnunterhaltung von der Generaldirection
Unserer Verkehrsanstalten bereits einer Modification zu dem Zwecke unterzogen worden,
um, entsprechende Preisstellung vorausgesetzt, auch kleinere Lieferungen vergeben zu können.
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, verbinden Wir hiemit
die erneute Anerkennung seines regen und umsichtigen Bestrebens in der Förderung der
Interessen des Kreises und versichern denselben Unserer Königlichen Huld und Gnade.
München, den 5. April 1880.
Ludwig.
Dr. v. Lutz. v. Pfeuser. v. Riedel.
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl:
Der General-Secretär,
Ministerialrath v. Schlereth.