Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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Festgesetzter 
Cap.. Vortrag. Betrag 
. 1 
Uebertrag —- 
13 dem Gesetz vom 10. November 1861 die früheren Cengrual 
zuschüsse . .2850120 
Titl. 5. Zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des 
gesammten Lehrer-Personals in bisheriger Weise 177941 67 
Titl. 6. Zur Gewährung einer Zulage von je 90 JX an alle 
Verweser und weltlichen Lehrerinnen, sowie an alle Schul- 
gehilfen 20,160 M. 
Titl. 7. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen à 90 = 
für die wirklichen Schullehrer und à 45 AM für die ständigen 
Verweser und weltlichen Lehrerinnen 404,062 50 J 
Titl. 8. Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, 
die bereits vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine 
quiescirt worden sind 4, 860 
Titl. 9. Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unter- 
stützung dienstunfähig gewordener Schullehrer 80580 — 
Titl. 10. Unterstützungsbeiträge für die Schullehrers-Relicten 
85,120 
Titl. 11. Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen 1715.— 
Summa 39 3 514,202-4 50 J88737 87 
Summa Cap. I A 544,202 & 50 288737 87 
  
  
  
 
	        
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