Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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Wir ertheilen diesem Beschlusse gerne Unsere Genehmigung. 
Ebenso genehmigen Wir die vom Landrathe beschlossene Erhöhung der Position auf 
Unterstützungen für dürftige Schulamtszöglinge. 
2. Mit lebhaftem Bedauern haben Wir den Landrathsbeschluß entgegengenommen, 
wonach der Bedarf für das Kreislehrerinnenseminar zu Straubing nur bis 1. September 
1880 bewilligt worden ist, die Anstalt von da an als Kreisanstalt aufgehoben und die 
Obsorge für dieselbe dem Staate überlassen werden solle. 
Da zur Uebernahme dieser Anstalt auf Centralfonds im Staatsbudget für die 
XV. Finanzperiode die erforderlichen Mittel nicht vorgesehen sind, die Gründe aber, welche 
schon deren Errichtung veranlaßten, noch unverändert fortbestehen, so beauftragen Wir 
Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten, in sorgsame 
Erwägung zu nehmen, auf welche Weise die Forterhaltung dieser für die Interessen des 
Kreises Niederbayern so wichtigen Einrichtung zu ermöglichen ist. 
3. Dem Beschlusse des Landrathes, dem Pedell der Realschule in Landshut Joseph 
Böck vom Zeitpunkte seiner erfolgten Dienstesenthebung auf Lebensdauer eine jährliche 
Sustentation von 300 J aus Kreisfonds zu bewilligen, ertheilen Wir Unsere Ge- 
nehmigung. v 
4. Zum Neubau eines Schulgebäudes für die Kreisrealschule in Passau hat der 
Landrath die Summe von 86,271 JX aus admassirten Kreisfonds zu bewilligen beschlossen. 
Indem Wir diesem Beschlusse Unsere Genehmigung ertheilen, drücken Wir dem 
Landrathe für die hiedurch bekundete Opferwilligkeit und sein reges Interesse an der För- 
derung des technischen Unterrichts gerne Unsere besondere Anerkennung aus. 
5. Der Landrath hat ferner beschlossen, der Erziehungs= und Rettungsanstalt Fürsten- 
stein einen Zuschuß von 800 J pro 1880 zu bewilligen. 
Diesem Beschlusse ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
6. Ebenso genehmigen Wir die vom Landrathe bezüglich der Kreisirrenanstalt ge- 
faßten Beschlüsse. 
7. Dem Antrage des Landrathes entsprechend, genehmigen Wir, daß aus dem Re- 
servefonde für unvorhergesehene Bedürfnisse zu 67,349 & 63 J die Summe von 
42,349 x 63 J zur Deckung der Kreisausgaben verwendet werde. 
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