Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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Zusammentritte bei dem Verwaltungsrathe einzureichen und von diesem wenigstens vierzehn 
Tage vor dem Zusammentritte den Abgeordneten mitzutheilen. 
Ordens · Verleihungen. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
29. Dezember v. Is. nachstehende Ordens- 
Auszeichnungen zu verleihen: 
Das Großkreuz des Verdienstordens 
der Bayerischen Krone: 
dem Generalcapitän der kal. Leibgarde der 
Hartschiere, General der Infanterie, Sig- 
mund Freiherrn von Pranckh, 
dem k. Staatsminister des Innern, Sig- 
mund Heinrich von Pfeufer, 
dem k. Staatsminister der Justiz, Dr. Jo- 
hann Nepomuk von Fäustle; 
das Großcomthurkreuz des Verdienst 
ordens vom heiligen Michnael: 
dem k. Staatsrathe und Vorstand der k. 
Staatsschuldentilgungs-Commission, Franz 
Freiherrn von Lobkowitz; 
das Comthurkrenz des Verdienstordens 
der Bayerischen Krone: 
dem k. Gesandten Rudolph Freiherrn von 
Gasser in Dresden, 
dem k: Gesandten Friedrich Freiherrn von 
Niethammer in Bern: 
das Comthurkrenzdes Verdienstordens 
vom heiligen Michael: 
dem k. Gesandten Gideon von Rudhart 
in Berlin, 
dem Ministerialrathe im k. Staatsministe- 
rium des Königlichen Hauses und des Aeußern, 
Dr. Otto Freiherrn von Völderndorff und 
Waradein. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Decoration. 
Seine Majestät der Rönig haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
11. Januar d. Is. dem f. kgl. Oberstkäm- 
merer und Staatsrathe i. außerord. D., Mari- 
milian Freiherrn Pergler von Perglas, 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
des ihm von Seiner Majestät dem Könige 
von Spanien verliehenen Großkreuzes des 
k. spanischen Ordens Isabella der Katholischen 
zu ertheilen.
	        
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