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Den übrigen Beschlüssen und Anträgen in Bezug auf die gedachte Anstalt ertheilen
Wir gleichfalls Unsere Genehmigung.
2. Wir ertheilen den Beschlüssen des Landrathes über Deckung des Bedarfes der
deutschen Schulen Unsere Genehmigung.
Bezüglich der vom Landrathe in Bezug auf die Organisation des Kreismagazins für
Lehrmittel und Schuleinrichtungs-Gegenstände in München und den Etat dieser Anstalt pro
1880 gefaßten Beschlüssen haben Wir bereits Unsere Allerhöchste Entschließung ertheilt
und verweisen deßhalb auf den Erlaß Unseres Staatsministeriums des Innern für
Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 9. Februar l. Is. Nr. 1556.
3. Den Beschlüssen des Landrathes über Verleihung pragmatischer Rechte an die
wirklichen Lehrer der in Oberbayern bestehenden vierkursigen Realschulen und über die Be-
freiung der Städte Landsberg, Weilheim und Wasserburg von Entrichtung weiterer Fun-
dations-Capitalien zum Pensionsfond für die Lehrer der technischen Schulen Oberbayerns,
dann über die Verstärkung dieses Fonds durch Leistung gewisser jährlicher Kreisfonds-Zu-
schüsse, endlich über die Berechnung der letzteren und über die Frage der Aufnahme neuer
Pensionsberechtigter aus anderen Schulkategorien ertheilen Wir Unsere Genehmigung.
4. Der Landrath hat beschlossen, gegen Freigabe des Eintrittes der wirklichen Lehrer
an Real= und Landwirthschafts-Schulen in den allgemeinen Unterstützungsverein für die
Hinterlassenen der k. bayerischen Staatsdiener und die hiemit verbundene Töchtercasse auf
die seither dem Kreispensionsfonde zugeflossenen Anstellungs= und Besoldungs-Mehrungs-
Taxen, sodann auf die Wittwen= und Waisenfonds-Beiträge der bezeichneten Lehrerkategorien
zu Gunsten des benannten Unterstützungs-Vereines unter der Voraussetzung Verzicht zu
leisten, daß seiner Zeit gleiche Verzichtleistung Seitens der Landräthe der Kreise Oberpfalz
und Mittelfranken stattfindet.
Indem Wir diesem Beschlusse Unsere Genehmigung ertheilen, behalten Wir Uns
die Bestimmung des Zeitpunktes vor, in welchem derselbe in Wirksamkeit zu treten hat.
5. Der von dem Landrathe beschlossenen Erhöhung des Zuschusses für Obstbaumpflege
von 600 „X auf 900 JX und für Hebung der Rindviehzucht von 5860 „ auf 8000 M,
dann der Bewilligung eines Zuschusses von 300 / für Förderung der Bienenzucht ertheilen
Wir gerne Unsere Genehmigung.
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