Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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Indem Wir euch dieses eröffnen, bleiben Wir euch mit Königlicher Huld und 
Gnade gewogen. 
Hohenschwangau, den 10. Februar 1880. 
Ludwig. 
v. Pfeufer. 
v. Pretzschner. Dr. v. Lutz. 
Dr. v. Fänflle. 
v. Maillinger. v. Riedel. 
Auf Königlsjch Allerhöchsten Befehle 
An 
1. die Kammer der Reichsräthe, 
2. die Kammer der Abgeordneten 
ergangen. 
Der General-Secretär, 
Ministerialrath v. Schlereth. 
  
Hofdienst-Nachrichten. 
Seine Majestät der König haben 
Sich laut Allerhöchsten Signats d. d. Hohen- 
schwangau den 20. Januar l. Is. allergnä- 
digst bewogen gefunden, den k. Kammerjunker 
und Premierlieutenant à la suite f. E. Max 
von Klenze zu Allerhöchstihrem Kämmerer, 
und den Dr. philos. Hippolyt Ludwig 
von Klenze zu Allerhöchstihrem Kammer= 
junker auf allerunterthänigstes Ansuchen zu 
ernennen. 
Erhebung in den Freiherrustand. 
Seine Majestät der König haben 
Sich unter dem 1. September 1879 aller- 
gnädigst bewogen gefunden, den Dr. jur. Hein- 
rich von Papen genannt Papius in 
Aschaffenburg unter der Benennung „Freiherr 
von Papius“ in den erblichen Freiherrn= 
stand des Königreiches zu erheben und dem- 
selben zu gestatten, künftighin Namen, Titel 
und Wappen des im Jahre 1825 in Bayern 
erloschenen freiherrlichen Zweiges der Fa- 
milie von Papius in erblicher Weise zu 
führen. 
  
Obdbeno-Verleihungen. 
  
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
21. November v. Is. den Königlichen Maxi- 
milians-Orden zu verleihen:
	        
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