Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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Maische abgetrieben werden, wofür sich die Aufschlagabfindung auf 3 M 49 be- 
ziehungsweise 4 36 J4 berechnet. 
Lutterdestillationen kommen bei den Pistorius'schen Apparaten in der Regel nicht 
vor, weil in Folge der an denselben angebrachten Dephlegmatorbecken und Lutterfässer 
der Branntwein gleich beim ersten Zuge die nöthige Stärke erhält. Sollten aber doch 
Lutterabtriebe nothwendig sein, so finden alsdann die einschlägigen Bestimmungen in 
Ziffer 1 oben Anwendung. 
3) Bei der Berechnung der Zahl der Maischabtriebe aus der Zahl der Betriebs- 
stunden bleibt eine überschießende Betriebsstunde außer Betracht, wogegen für mehrere 
überschießende Stunden ein voller Maischabtrieb in Anrechnung zu bringen ist. 
4) Es ist daran festzuhalten, daß die Leistungsfähigkeit der Brennvorrichtung nicht 
für jeden einzelnen Fall durch Vornahme von besondern Untersuchungen speciell ermittelt 
wird, dieselbe wird vielmehr lediglich in der oben (Ziff. 1 u. 3) angegebenen Weise berechnet. 
Uebrigens haben die Beamten der Hauptzollämter und der General-Zoll-Administration 
bei ihren Visitationsreisen genau zu prüfen, ob die Geräthegrößen und die Leistungs- 
fähigkeit richtig angenommen sind. 
5) Wenn Besitzer dermalen bestehender Brennereien, um der Vortheile der Auf- 
schlagabfindung theilhaftig zu werden, sich kleinere Brennblasen anschaffen und die schon 
vorhandenen zum Kartoffeldämpfen und zu sonstigen Zwecken in ihrer Brennerei bei- 
behalten wollen, so ist dieß unter der Bedingung gestattet, daß die vorhandenen Blasen 
dauernd außer Verbindung mit der Brennvorrichtung bezw. dem Kühlrohr und Kühlfaß 
gebracht werden, wobei übrigens noch bemerkt wird, daß die Kartoffeln auch in der zum 
Destilliren benüßten Blase gedämpft werden können, und die zum Dämpfen derselben 
nöthige Zeit nicht in die aufschlagpflichtige Abfindungsperiode eingerechnet werden darf. 
g. 56. 
b. Bei Materialbrennereien. 
1) Bei Materialbrennereien wird es im Gegensatze zu den Maischbrennereien häufig 
vorkommen, daß die vorhandenen Materialbestände in unnnterbrochener Aufeinanderfolge 
in mehreren Tagen zum Abtriebe gelangen.
	        
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