Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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Der übenbezeichnete Bierbrauerei= und Brennereibesitzer N. N. hat im III. Quartale 1890 
ausweislich des Manuals Ziffrr 233 Hektoliter Malz gebrochen. Die Menge der hieraus 
sich ergebenden und in seiner Brennerei zur Verwendung kommenden Abfälle erstellt sich auf 
58 Hektoliter 25 Liter, wofür sich nach dem Satze von 50 J per Hektoliter ein Branntweinauf- 
schlag-Abfindungsbetrag von 29 4 12 JJ erstellt. 
K. Aufschlageinnehmerei 
N. N.
	        
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