Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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Anmeldung des Beiriebe s . · 
—..·«.—«"-. . . . — Vor ihrem Beginn 
Tägliches Maischmaterial Der Gährbottiche Auf In Bezug zu registrirende 
– » em . 
Tag De- auf den Gebrauch,Abweichungen von der 
tillir#. der Hefengefäße, angemeldeten Betriebs- 
Gattung MengeNr. ber des Ap- b. anderer Neben. weise und Gebrauchsart 
# maisch= bren= parat gefäße der deklarirten Geräthe 
#* hl 1I1 ung #nens Nr. 
i 2 34 5 617 8 9 *s# 
Aus vorigem Monat sind abzubrennen: 
a. Von den Hesen-4) Der Bottich Nr. 3 ist 
*2çT 2 1 1 gesäßen Nr. 7, 8, 9 statt am 3. Jannar c. 
. 3 2 wird täglich eines bereits am 2. Jan. c. 
p 4 3 befüllt und eines bemaischt worden. 
geleert. Der Mutter-.52) Der Bottich Nr. 1 ist 
hefen-Eimer ist stets statt am 8. Januar c. 
Roggen 40 + 1 4 am Tage befüllt, des am 7. Jannar c. ab- 
Darrmalz 13 3200 2 5 Nachts leer. gebraunt worden. 
3 3 6 b. Der Vormaisch 393 ,- . 
447 Nitsch-»WasJ)Zsj0;;;1,szgz«ks:k;zhskk 
2 3 Kühlschiff sind ungsfrist 8 eführt 
2 6 9 täglich so lange wohn 9 
3 7 10 im Gebrauch, bis « 
4 8111 die Maische nach) Vom 20. Jannar e. ab 
19112 dem Kühlschiff werden täglich 45 Ul 
2 103 bezw. nach dem Roggen verwendet u. 
3 114 Gährbottich ab- s. w. 
4 12 15 gelassen wird. 
1 13 16 
  
  
  
  
  
  
  
Innerhalb der obigen Zeit werden beiläufig 240 hl Branntwein gewonnen, welche eine durch 
schnittliche Stärke von 50% haben. 
N., den .. Januar 1881. 
N. N. Brennereibesitzer.
	        
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