Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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gewählt werden, welcher auch unterhalb des 30,, Kubikcentimeterstriches eine das Vo- 
lumen von 29 Kubikcentimetern — cs. ad 4 — abgrenzende Strich-Marke trägt) 100 
Kubikcentimeter Holzgeist abzumessen, in einen metallenen Destillirkolben zu gießen und 
hier mittelst Gas= oder Spiritusflammen zu erhitzen. Durch den Stöpsel des Kolbens ist 
ein die Temperaturgrade von 58“ bis 620 Réaumur angebendes Thermometer bis in die 
Mitte des Kolbens einzulassen. Durch eine zweite Oeffnung des Stöpsels geht ein Glas- 
rohr, welches die im Kolben entstehenden Dämpfe in einen sog. Liebig'schen Kühler und 
von hier den wieder verdichteten Holzgeist in das als Vorlage zu benützende graduirle 
Glasgefäß zurückgeführt. 
ad 3) Der Holzgeist muß mit Wasser vermischt klar bleiben, oder darf doch nur 
schwach opalisiren. 
Um diese Eigenschaft prüfen zu können, müssen in ein graduirtes Glasgefäß (wie 
ad 2) 20 Kubikcentimeter Holzgeist und ebensoviel Wasser gegossen und durchgeschüttelt 
werden. 
ad 4) Der Holzgeist darf sich mit Natronlauge nicht völlig vermischen. 
Zum Zwecke der Prüfung dieser Eigenschaft ist eine Natronlange (Lösung von 
Natronhydrat in Wasser) zu beschaffen, deren spezifisches Gewicht (Stärke) nach einem 
amtlich beglaubigten Aräometer 1,3 beträgt. In ein graduirtes Glasgefäß (wie ad 2) 
sind 20 Kubikcentimeter dieser Natronlauge und 10 Kubikcentimeter Holzgeist zu gießen 
und durchzuschütteln. Nach einigem Stehenlassen muß mindestens noch ein Kubikcentimeter 
Holzgeist ungelöst sein und sich oberhalb der übrigen Flüssigkeit angesammelt haben. Eine 
unterhalb des 30, Kubikcentimeterstrichs am Glasgefäß angebrachte Hülfsmarke (ad 2 
oben) gestattet die genaue Schätzung der ungelöst gebliebenen Menge. 
ad 5) Der Holzgeist muß eine gewisse Menge einer Bromlösung entfärben, welche 
vor der Beimischung des Holzgeistes eine intensiv braunrothe Färbung zeigt. 
Behufs Prüfung auf diese Eigenschaft ist vor jeder Holzgeistuntersuchung eine frische 
aus einem Theile Brom (einer dunkelbraunrothen sehr flüchtigen, bei gewöhnlicher Temperatur 
chlorähnlich riechende Dämpfe entwickelnden Flüssigkeit) und 80 Theilen 50. prozentiger 
Esssgsäure (Essigsäurehydrat) bestehende Bromlösung derart herzustellen, daß in ein tarirtes 
Glasgefäß zuerst 1 Gramm des Broms und hierauf 80 Gramm der Cssigsäure gegossen
	        
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