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gewählt werden, welcher auch unterhalb des 30,, Kubikcentimeterstriches eine das Vo-
lumen von 29 Kubikcentimetern — cs. ad 4 — abgrenzende Strich-Marke trägt) 100
Kubikcentimeter Holzgeist abzumessen, in einen metallenen Destillirkolben zu gießen und
hier mittelst Gas= oder Spiritusflammen zu erhitzen. Durch den Stöpsel des Kolbens ist
ein die Temperaturgrade von 58“ bis 620 Réaumur angebendes Thermometer bis in die
Mitte des Kolbens einzulassen. Durch eine zweite Oeffnung des Stöpsels geht ein Glas-
rohr, welches die im Kolben entstehenden Dämpfe in einen sog. Liebig'schen Kühler und
von hier den wieder verdichteten Holzgeist in das als Vorlage zu benützende graduirle
Glasgefäß zurückgeführt.
ad 3) Der Holzgeist muß mit Wasser vermischt klar bleiben, oder darf doch nur
schwach opalisiren.
Um diese Eigenschaft prüfen zu können, müssen in ein graduirtes Glasgefäß (wie
ad 2) 20 Kubikcentimeter Holzgeist und ebensoviel Wasser gegossen und durchgeschüttelt
werden.
ad 4) Der Holzgeist darf sich mit Natronlauge nicht völlig vermischen.
Zum Zwecke der Prüfung dieser Eigenschaft ist eine Natronlange (Lösung von
Natronhydrat in Wasser) zu beschaffen, deren spezifisches Gewicht (Stärke) nach einem
amtlich beglaubigten Aräometer 1,3 beträgt. In ein graduirtes Glasgefäß (wie ad 2)
sind 20 Kubikcentimeter dieser Natronlauge und 10 Kubikcentimeter Holzgeist zu gießen
und durchzuschütteln. Nach einigem Stehenlassen muß mindestens noch ein Kubikcentimeter
Holzgeist ungelöst sein und sich oberhalb der übrigen Flüssigkeit angesammelt haben. Eine
unterhalb des 30, Kubikcentimeterstrichs am Glasgefäß angebrachte Hülfsmarke (ad 2
oben) gestattet die genaue Schätzung der ungelöst gebliebenen Menge.
ad 5) Der Holzgeist muß eine gewisse Menge einer Bromlösung entfärben, welche
vor der Beimischung des Holzgeistes eine intensiv braunrothe Färbung zeigt.
Behufs Prüfung auf diese Eigenschaft ist vor jeder Holzgeistuntersuchung eine frische
aus einem Theile Brom (einer dunkelbraunrothen sehr flüchtigen, bei gewöhnlicher Temperatur
chlorähnlich riechende Dämpfe entwickelnden Flüssigkeit) und 80 Theilen 50. prozentiger
Esssgsäure (Essigsäurehydrat) bestehende Bromlösung derart herzustellen, daß in ein tarirtes
Glasgefäß zuerst 1 Gramm des Broms und hierauf 80 Gramm der Cssigsäure gegossen