Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

.K46. 545 
neten Erlöse im Betrage zu 2/114,565 .„X ist das Marsfeld in München mit Ausschluß 
eines für militärische Zwecke zu reservirenden Theiles von etwa 10 Hektaren (30 Tag- 
werk) an die Finanzverwaltung zu überweisen. 
Die sämmtlichen Erlöse aus dem Marsfeld, sowie die in Artikel 2 aufgeführten Zu- 
schüsse aus dem Militäretat sind an die Staatsschulden-Tilgungs-Hauptkasse als besondere 
Dotation abzuliefern, über deren Verwendung in den jeweiligen Finanzgesetzen Vorsorge 
getroffen werden wird. 
Gegeben zu Linderhof, den 14. August 1880. 
Lud wig. 
Dr. v. Lutz. v. Pfeufer. Dr. v. Fäustle. v. Maillinger. v. Riedel. Frhr. v. Crailsheim. 
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs: 
Der Oberregierungsrath 
im k. Staatsministerium des Innern, 
Neumayr. 
  
Bekanntmachung, die Hülfsbeamten der Staatsanwaltschaft betr. 
K. Staatsministerium des Innern, Abtheilung für Handwirthschaft, 
Oewerbe und Handel. 
Unter Bezugnahme auf §F. 2 der Allerhöchsten Verordnung vom 31. August v. Is, 
die Hülfsbeamten der Staatsanwaltschaft betreffend (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 1057), 
werden im Einverständnisse mit dem k. Staatsministerium der Justiz die Vorstände der 
k. Bezirksbergämter und ihre Stellvertreter als Hülfsbeamte der Staatsanwaltschaft bezeichnet. 
München, den 6. August 1880. 
v. Pfeufer. 
Der General-Serretär. 
An dessen Statt: 
Neumayr, Oberregierungsrath. 
111
	        
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