Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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in die Justiz= oder Verwaltungspraxis, und, soferne sie lediglich die erste Prüfung bestanden 
haben, der Uebertritt in den Vorbereitungsdienst für die zweite Prüfung jederzeit frei. 
6. 10. 
Bei Besetzung erledigter Stellen in Unserem Staatsministerium des Königlichen 
Hauses und des Aeußern sowie bei Unseren Gesandtschaften werden Wir auf solche 
entsprechend befähigte Candidaten, welche die Vorbedingungen sowohl für die Anstellung in 
dem genannten Ministerium als für den diplomatischen Dienst erfüllt haben, vorzugsweise 
Bedacht nehmen. 
Schloß Berg, den 1. September 1880. 
Ludwig. 
Krhr. v. Crailsheim. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Secretär, 
Ministerialrath Dr. v. Prestele. 
  
Staatedienst-Nachricht. 
  
Seine Majestät der König haben 
Sich unter dem 3. September ds. Is. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, den III. Staats- 
anwalt am k. Landgerichte München II, Anton 
Freiherrn von Hirschberg, vom 1. Sep- 
tember ds. Is. beginnend, zum Legations- 
secretär in dem Staatsministerium des König- 
lichen Hauses und des Aeußern mit dem Range 
eines Regierungsassessors zu ernennen. 
GOrpdens-Verleihung. 
  
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
26. August l. Is. dem Vicepräsidenten des 
Senates des Fürstenthums Rumänien, Grafen 
Nicolaus von Bibesco, das Großkreuz des 
Verdienstordens vom heiligen Michael zu ver- 
leihen.
	        
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