Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

576 
e) Die größte Länge eines Wortes ist auf 15 Schriftzeichen nach dem (durch die 
Ausführungsübereinkunft zu dem jeweilig giltigen internationalen Telegraphen= 
vertrage eingeführten) Morse-Alphabet festgesetzt. Bei Worten mit mehr als 
15 Buchstaben wird der Ueberschuß, immer bis zu 15 Buchstaben, für ein wei- 
teres Wort gezählt. 
d) Die durch einen Bindestrich verbundenen Ausdrücke zählen für so viele Wörter, 
als zu ihrer Bildung dienen. 
e) Die durch einen Apostroph getrennten Wörter werden für eben so viel einzelne 
Wörter gezählt. 
)Dem Sprachgebrauch zuwiderlaufende Zusammenziehungen oder Veränderungen 
von Wörtern sind nicht zulässig. 
Es werden jedoch die Eigennamen von Städten und Personen, die Namen 
von Ortschaften, Straßen, Plätzen, Boulevards u. s. w., die Titel, Vornamen, 
Redetheilchen und Eigenschaftsbezeichnungen, ebenso wie die ganz in Buchstaben 
geschriebenen Zahlen nach der Anzahl der zum Ausdruck derselben vom Aufgeber 
gebrauchten Worte gezählt. 
8) Die in Ziffern geschriebenen Zahlen werden für so viel Wörter gezählt, als sie 
je fünf Ziffern enthalten, nebst einem Worte mehr für den etwaigen Ueberschuß. 
Dieselbe Regel findet Anwendung auf die Zählung der Buchstaben in Buch- 
stabengruppen. 
h) Einzeln stehende Schriftzeichen, Buchstaben oder Ziffern werden für je ein Wort 
gezählt; dasselbe gilt für das Unterstreichungszeichen. 
i) Die Interpunktionszeichen, Bindestriche, Apostrophe, Anführungszeichen, Klammern 
und Zeichen für den Absatz werden nicht gezählt. Jedoch werden die zur Bil- 
dung der Zahlen benutzten Punkte und Kommata, sowie die Bruchstriche für je 
eine Ziffer gezählt. 
k) Die Buchstaben, welche den Ziffern angehängt werden, um letztere als Ord- 
nungszahlen zu bezeichnen, werden je für eine Ziffer gerechnet. 
1!) In den Telegrammen, welche verabredete oder chiffrirte Sprache enthalten, werden 
die offenen Worte, sowie die Worte in zulässiger verabredeter Sprache den vor- 
stehenden Bestimmungen unter c) bis k) entsprechend gezählt. Die Ziffern= oder
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.