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lichen Ersatzreservisten unverzüglich in das Inland zurückzubegeben, sofern sie nicht von dieser
Verpflichtung ausdrücklich befreit worden sind. Die erfolgte Rückkehr ist bei dem Bezirks-
Feldwebel, in dessen Kontrole sie stehen oder bei demjenigen der nächsten Landwehr-Kom-
pagnie sofort zu melden.
19. Dieser Paß dient Inhaber allen Militär= und Civilbehörden gegenüber als Ausweis.
Wer denselben verliert, hat sogleich bei dem Bezirks-Feldwebel mündlich oder schriftlich
die Ausstellung eines Duplikats zu beantragen und dafür 50 Pf. zu vergüten.
Ort, den t3en 18
... Ober-Ersatz-Kommission im Bezirk der . ten Infanterie-Brigade.
Der Militär-Vorsitzende. Der Civil-Vorsitzende.
(L. 8)
Kommando-Behörde, welche Zusätze einträgt. Zusätze zu den Personal-Notizen.
Datum.
l
I (Strafen, Uebungen und Einberufungen,
Führung cc.)
Meldungen 2c.
Schema 7. Anmerkung 2 ist hinter „Waffengattung“ zu setzen: „und Uebungs-
pflichtigkeit".
Schema 13. Die Anmerkung erhält folgenden Zusatz:
Die als übungspflichtig bezeichneten Ersatz-Reservisten 1. Klasse sind mit
rothen Zahlen über den schwarzen Zahlen in der Rubrik 13 derart zu ver-
zeichnen, daß sie in letzteren mit enthalten sind.
ZSweiter Cheil.
Kontrol-Ordnung.
Im §. 5. 21 ist einzuschalten vor C:
P) die zu den Friedensübungen einberufenen Ersatz-Reservisten 1. Klasse von dem
Tage, zu welchem sie einberufen sind, bis zum Ablauf des Tages ihrer Ent-
lassung aus dem aktiven Dienst.