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Indem Wir euch dieses eröffnen, bleiben Wir euch mit Königlicher Huld und
Gnade gewogen.
München, den 11. März 1881.
Ludwig.
Dr. v. Lutz. v. Pfeufer. Dr. v. Fäustle. v. Maillinger. v. Riedel. Frhr. v. Trailsheim.
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl:
Der General-Secretär.
An dessen Statt:
An » Ministerialrath v. Kopp.
1. die Kammer der Reichsräthe,
2. die Kammer der Abgeordneten
ergangen.
Bekanntmachung, Aenderung in der Landwehr-Bezirks-Eintheilung für das
Deutsche Reich betreffend.
K. Staatsministerium des Innern und Rriegsministerium.
Im Anschlusse an die Bekanntmachung vom 11. Januar 1880 ausgesetzten Betreffs
(Gesetz= und Verordnungsblatt Seite 9 und 10 und Kriegs-Ministerial-Verordnungsblatt
Seite 89 und 90) wird infolge Ausschreibens des Reichskanzlers vom 4. Februar 1881
(Centralblatt für das Deutsche Reich Seite 26 und 27) die dem F. 1 des I. Theils der
Wehr-Ordnung für das Königreich Bayern vom 21. November 1875 als Anlage 1 beige-
fügte Landwehr-Bezirks-Eintheilung (Beilage zu Nr. 63 des Gesetz= und Verordnungsblattes
Seite 113 mit 137) gemäß der Bestimmung in §. 1 Ziff. 6 a. a. O. auf Seite 133,
140 und 142 an den einschlägigen Stellen berichtiget, wie folgt: